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§130 OWiG: Die Macht der Ordnung - Was Sie über Ordnungswidrigkeiten wissen sollten

Ordnungswidrigkeiten können teuer werden und haben oft rechtliche Konsequenzen. Das OWiG regelt die Ahndung von Verstößen gegen die Ordnung und definiert die Strafen und Verfahren. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was eine Ordnungswidrigkeit ist, wie das Bußgeldverfahren abläuft und welche Antworten ein Anwalt auf Ihre Fragen haben kann. Des Weiteren werden inhaltliche Aspekte wie die Verjährung, das Strafgeld und die Rolle der Staatsanwaltschaft im Bereich des Strafrechts erörtert. Handelt es sich bei Ihrer Handlung um eine Ordnungswidrigkeit? Lesen Sie weiter, um es herauszufinden.

Was sind Ordnungswidrigkeiten?

Eine Ordnungswidrigkeit begeht man, wenn man gegen eine Vorschrift verstößt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgelegt ist. Es handelt sich dabei um Handlungen oder Unterlassungen, die gesetzlich verboten oder vorgeschrieben sind. Im Alltag können schnell solche Verstöße passieren.

Das Gesetz gegen Ordnungswidrigkeiten (OWiG) betrifft jeden, der im Inland oder auf einem deutschen Schiff oder Flugzeug im Ausland eine Regel bricht. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass dieses Gesetz angewendet wird. Es ist besonders wichtig, auf Schiffen und Flugzeugen, vor allem wenn sie die deutsche Flagge tragen, die Vorschriften zu beachten da diese zum Geltungsbereich zählen. So wird sichergestellt, dass alle, unabhängig von ihrem Standort, die Regeln befolgen.

Nur absichtliches Handeln kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, es sei denn das Gesetz bedroht fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit einer Geldbuße wie in § 130 Abs. 1 OWiG. Wenn jemand bei einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt er nicht absichtlich (§ 11 Abs. 1 OWiG).

Das Überfahren einer roten Ampel, das Parken in einer Feuerwehrzufahrt und auch das Telefonieren am Steuer sind nur einige Beispiele für mögliche Ordnungswidrigkeiten. Bei einem Verstoß gegen solche Regeln kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden und eine Geldstrafe drohen. Das Bußgeld wird durch einen Bußgeldbescheid festgesetzt und muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums bezahlt werden. Wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann man Einspruch erheben und das Bußgeldverfahren wird fortgesetzt. Der Einspruch sollte schriftlich erfolgen und innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Im weiteren Verlauf prüft die Staatsanwaltschaft den Fall und trifft Entscheidungen bezüglich möglicher Strafmaßnahmen im Hinblick auf eine eventuelle Straftat.

§ 130 OWiG: Eine Einführung

§ 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) hat eine bedeutende Rolle im deutschen Rechtssystem. Dieser Paragraph behandelt das Thema der Beleidigung und anderer strafbarer Handlungen, die den öffentlichen Frieden stören können. In § 130 OWiG sind die Bedingungen festgelegt, unter denen eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann:

  • Die Regelung betrifft alle Inhaber von Unternehmen oder Behörden.
  • Diese Personen dürfen nicht versäumen, die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen ihre eigenen Pflichten zu verhindern, welche mit Strafe oder Geldbuße geahndet werden können.
  • Dazu gehören auch Maßnahmen wie die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen (z.B. Compliance-Teams oder Mitarbeiter in einem Meldesystem).
  • Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn es innerhalb des Unternehmens zu einem Verstoß kommt, der durch angemessene Aufsicht hätte verhindert oder erheblich erschwert werden können.

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Konsequenzen bei Verstößen gegen das OWiG

Bei Verstößen gegen Unternehmen gilt § 30 Abs. 1 OWiG. Wenn die bevollmächtigten Vertreter einer juristischen Person oder Gesellschafter eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen und dabei ihre unternehmerischen Pflichten verletzen, können sie mit Geldbußen belegt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Bereicherungsabsicht vorlag.

Die Höhe der Geldbuße beträgt (§ 30 Abs. 2 OWiG) für vorsätzliche Straftaten bis zu zehn Millionen Euro und für fahrlässige Straftaten bis zu fünf Millionen Euro. Bei einer Ordnungswidrigkeit richtet sich das Höchstmaß der Geldbuße nach dem für diese festgesetzten Betrag. Wenn gegen die juristische Person oder Personenvereinigung bereits eine Geldbuße festgesetzt wurde, ist es nicht möglich, aufgrund derselben Tat Einziehung gemäß den §§ 73 StGB, 73c StGB oder §29a OWiG anzuordnen (§ 30 Abs.5 OWiG).

Im Falle eines vollständigen Rechtsnachfolgerschaftswechsels oder teilweisen Wechsels durch Aufspaltung kann die Geldbuße gegen den neuen Rechtsnachfolger bzw. die neuen Rechtsnachfolger festgesetzt werden (§ 30 Absatz 2a OWIG). Diese Regelung stellt sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln unter Strafe.

Die Bußgeldhöhe bei vorsätzlichen Straftaten beträgt maximal 10 Millionen Euro; bei Fahrlässigkeit sind es höchstens 5 Millionen Euro. Bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich die Höchstgrenze der Geldbuße nach dem dafür festgesetzten Betrag. Gemäß § 8 OWiG können Tatbestände, für die ein Bußgeld vorgesehen ist, auch durch Unterlassen begangen werden. Dies betrifft Personen, die dafür verantwortlich sind.

Das Unterlassen muss mit der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch Handlung gleichzusetzen sein.

Wie kann man sich vor Ordnungswidrigkeiten schützen?

Die Erfüllung der Aufsichtsfunktion durch die Unternehmensleitung ist im Gesetz nicht festgelegt. Jedoch sind folgende Maßnahmen für Führungskräfte auf allen Ebenen erforderlich:

  • Bereitstellung von Richtlinien mit praktischen Anweisungen sowie regelmäßige Informationen über Neuigkeiten.
  • Regelmäßiges Training in den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen, unter Einbeziehung aller Mitarbeiter in jeder Abteilung, die für die Sicherheit verantwortlich sind.
  • Errichtung eines effektiven internen Kontrollsystems, das verschiedene Methoden zur Prävention und Entdeckung von Fehlverhalten und Straftaten kombiniert, wie beispielsweise ein digitales Hinweisgebersystem.
  • Dokumentation von Beweisen für richtiges oder falsches Verhalten.
  • Die oberste Geschäftsleitung muss regelmäßig informiert werden und bei unvorhergesehenen Ereignissen sofort handeln.
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Rechte und Pflichten im Umgang mit § 130 Ordnungswidrigkeiten und dem Hinweisgeberschutzgesetz

Die Wichtigkeit des § 130 OWiG und die Relevanz für Unternehmen im Hinblick auf das neue HinSchG und die Debatten rund um das Thema Whistleblowing sind aktueller denn je. Die Erfüllung der Aufsichtspflicht ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Ordnungswidrigkeiten und damit einhergehende Risiken zu vermeiden.

Der § 130 OWiG stellt sicher, dass Unternehmen und ihre Führungskräfte in die Verantwortung genommen werden können, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Dies bedeutet, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen müssen, um mögliche Verstöße innerhalb des Unternehmens zu verhindern oder zu erkennen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen HinSchG wird Whistleblowing als wichtiger Bestandteil des Corporate Compliance-Managements anerkannt. Unternehmen sind nun dazu verpflichtet, angemessene Kanäle für Whistleblower einzurichten, um mögliche Verstöße zu melden und die Vertraulichkeit der Meldungen zu gewährleisten.

Die aktuellen Debatten rund um das Thema Whistleblowing zeigen, dass der Schutz von Whistleblowern und die Aufdeckung von Missständen in Unternehmen von höchster Bedeutung sind. Der § 130 OWiG dient somit als Grundlage, um mögliche Ordnungswidrigkeiten zu verhindern und das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit zu erhalten.

Es sollte daher ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt werden, mögliche Verstöße zu melden und dabei geschützt werden. Unternehmen sollten ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen, um mögliche Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden und damit einhergehende rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu verhindern.

Insgesamt ist der § 130 OWiG ein wichtiges Instrument, um die Compliance und Integrität in Unternehmen sicherzustellen. Unternehmen sollten daher seine Bedeutung erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um mögliche Verstöße zu verhindern und eine vertrauensvolle Unternehmenskultur zu fördern.

Fazit: Wissen ist Macht - Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten!

Im Umgang mit Ordnungswidrigkeiten ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Eine nicht korrekte Handlung kann schnell als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden. Um dies zu vermeiden, sollte man sich im Voraus über das OWiG informieren und im Falle einer Ordnungswidrigkeit wissen, wie man reagieren muss. Hierbei können auch Anwälte behilflich sein, die bei Fragen oder Einsprüchen gegen einen Bußgeldbescheid helfen können. Wichtig ist zudem die Verjährungsfrist von drei Monaten nach der Tat, innerhalb welcher der Bescheid zugestellt werden muss. In jedem Fall sollte man auf einen solchen Bescheid schnellstmöglich antworten und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Denn letztendlich gilt: Wissen ist Macht - wer sich über seine Rechte und Pflichten im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten informiert hat, ist im Falle einer Handlung sicherer und kann angemessen reagieren.

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